Nach dem Großeinsatz beim Niedersachsen-Derby zwischen den Fußball-Zweitligisten Hannover 96 und Eintracht Braunschweig hat der Bund der Steuerzahler die Forderung untermauert, Vereine an den Kosten der Polizeieinsätze zu beteiligen. Der BdSt für Niedersachsen und Bremen schrieb am Montag in einem Brief an das Landesinnenministerium, «dass eine angemessene Beteiligung von gewinnorientierten Veranstaltern an den Kosten erhöhten Polizeiaufwands bei risikobehafteten Großveranstaltungen geboten ist».
Wegen des Einsatzes von Pyrotechnik und der dadurch aufgezogenen dichten Rauchwolken war das Spiel am Sonntag etwa fünf Minuten später angepfiffen worden. Auch im Laufe der Partie unterbrach Schiedsrichter Sascha Stegemann noch zweimal, weil Eintracht-Anhänger rote Leuchtfackeln und Böller in Richtung Spielfeld warfen. Bei einer Rangelei im Heimbereich wurde ein Polizeibeamter schwer verletzt. Mehr als 2000 Einsatzkräfte waren vor Ort.
Der Steuerzahler-Bund plädierte für einen bundesweiten «Polizeikosten-Fonds», in den die deutschen Proficlubs regelmäßig angemessene Beiträge für erhöhte Aufwendungen bei Hochrisikospielen einbringen sollen. Sollte diese Lösung «weiter hinausgezögert» werden, müsse Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens laut Steuerzahler-Bund die Initiative ergreifen und für Niedersachsen eine eigene gesetzliche Grundlage schaffen.
Die SPD-Politikerin hatte sich nach der Partie empört über die gewaltbereite Stimmung gezeigt und gesagt: «Dieser hohe Polizeieinsatz ist sicherlich auf Dauer so nicht zu leisten, ohne dass wir uns mit den Vereinen über eine Kostenerstattung unterhalten müssen.»
Das Thema begleitet den deutschen Profifußball seit mehreren Jahren. Das Bundesland Bremen stellt der Deutschen Fußball Liga die zusätzlichen Kosten bei sogenannten Hochrisikospielen stets in Rechnung. Die DFL reicht die Gebührenbescheide dann an Werder Bremen weiter. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit entschied das Bundesverwaltungsgericht 2019, dass dieses Vorgehen rechtens ist. Die DFL legte wegen der Gebührenbescheide eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.