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Zulagen bei CDU: Staatsanwaltschaft ordnet Überprüfung an

Für bestimmte Funktionen werden in der CDU-Landtagsfraktion zusätzliche Gelder gezahlt. Nachdem die Staatsanwaltschaft Magdeburg ein Verfahren dazu eingestellt hatte, muss sie nun erneut ermitteln.
CDU
Ein Schriftzug der CDU. © Ronny Hartmann/dpa-Zentralbild/dpa

Im Streit um finanzielle Zulagen bei der CDU-Landtagsfraktion hat die Generalstaatsanwaltschaft die Verfahrenseinstellung der Staatsanwaltschaft Magdeburg teilweise aufgehoben. Das sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag auf Nachfrage. Es komme ein Anfangsverdacht wegen Untreue zum Nachteil der Fraktion in Betracht. Deshalb sei die Staatsanwaltschaft Magdeburg gebeten worden, die Ermittlungen erneut aufzunehmen und die Sache zu überprüfen.

Hintergrund sind Zulagen, die die CDU-Fraktion für bestimmte Funktionen an Abgeordnete zahlt. Der Bund der Steuerzahler hatte deswegen wegen des Verdachts der Veruntreuung von Steuergeldern im vergangenen Jahr Strafanzeige gestellt. Insgesamt gehe es um 113 250 Euro. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hatte das Verfahren im Januar jedoch eingestellt. Es hätten sich keine Straftaten herleiten lassen, so ein Sprecher.

Die Generalstaatsanwaltschaft erklärte nun, es bestehe keine vorgeblich zweckwidrige Verwendung von Fraktionskostenzuschüssen zum Nachteil des Landtages. Die Gelder seien nicht als allgemeine Haushaltsmittel des Parlaments zu qualifizieren, sondern dem Vermögen der Fraktion zuzurechnen, sagte ein Sprecher. Es komme jedoch ein Anfangsverdacht wegen Untreue zum Nachteil der Fraktion in Betracht. Die erneute Prüfung bedeute nicht, dass bestimmte Personen sich strafbar gemacht hätten. «Es besteht im Laufe des Ermittlungsverfahrens stets die Unschuldsvermutung.»

Im Rahmen einer Parlamentsreform war 2020 geregelt worden, dass nur der Landtagspräsident, die Vizepräsidenten, die Fraktionsvorsitzenden und die parlamentarischen Geschäftsführer zusätzliche Entschädigungen für ihre Funktionen bekommen. Darüber hinausgehende Zahlungen für besondere parlamentarische Funktionen aus Mitteln der Fraktionen seien unzulässig, so der Bund der Steuerzahler. Auch der Landesrechnungshof hatte erklärt, dass derartige Zahlungen nicht mit dem Abgeordnetengesetz in Sachsen-Anhalt vereinbar seien.

CDU-Fraktionsvize Frank Bommersbach und die stellvertretende parlamentarische Geschäftsführerin Sandra Hietel-Heuer erhalten laut Mitgliedern der Fraktion zusätzlich zu ihrer Abgeordnetenentschädigung einen dreistelligen Betrag pro Monat. Außerdem sollen auch die Leiter der Arbeitsgruppen eine Zulage bekommen. Die anderen fünf Fraktionen erklärten im vergangenen Jahr auf Anfrage, sie würden solche Zulagen nicht zahlen.

Die CDU-Fraktion äußerte sich in der Vergangenheit nicht zu dem laufenden Ermittlungsverfahren. «Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hat die Landtagsverwaltung stets ordnungsgemäß über Einnahmen und Ausgaben informiert», hieß es lediglich.

Der Bund der Steuerzahler zeigte sich am Donnerstag zufrieden über die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft. Diese habe sich gründlich mit der Sache befasst, sagte Vorsitzender Ralf Seibicke der Deutschen Presse-Agentur. Man sei froh darüber, dass den Dingen noch mal nachgegangen werde. Seibicke verwies zudem darauf, dass die CDU-Landtagsfraktion Fragen des Steuerzahlerbundes zum Sachverhalt bisher nicht beantwortet habe. «Das spricht für sich.»

© dpa
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